Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
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Kunststoffspundfässer, auch bekannt als L-Ring-Fässer, sind die ideale Wahl für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von flüssigen Stoffen, Chemikalien und Gefahrstoffen. Sie bestehen aus hochwertigem, füllgutneutralem HDPE (High-Density Polyethylen) und bieten dadurch maximale Sicherheit sowie hohe Beständigkeit gegenüber Chemikalien, Witterungseinflüssen und mechanischen Belastungen.
Der geschlossene Oberboden ist mit zwei standardisierten Spundöffnungen ausgestattet, die eine einfache Befüllung und restlose Entleerung ermöglichen. Diese durchdachte Konstruktion sorgt für sichere Handhabung und effizienten Materialfluss in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen – von der Chemie- und Pharmaindustrie bis hin zu Lebensmittel- und Umwelttechnik.
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Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
Kunststoffspundfässer, auch bekannt als L-Ring-Fässer, sind die ideale Wahl für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von flüssigen Stoffen, Chemikalien und Gefahrstoffen. Sie bestehen aus hochwertigem, füllgutneutralem HDPE (High-Density Polyethylen) und bieten dadurch maximale Sicherheit sowie hohe Beständigkeit gegenüber Chemikalien, Witterungseinflüssen und mechanischen Belastungen.
Der geschlossene Oberboden ist mit zwei standardisierten Spundöffnungen ausgestattet, die eine einfache Befüllung und restlose Entleerung ermöglichen. Diese durchdachte Konstruktion sorgt für sichere Handhabung und effizienten Materialfluss in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen – von der Chemie- und Pharmaindustrie bis hin zu Lebensmittel- und Umwelttechnik.
Unsere Kunststoffspundfässer bestehen aus hochmolekularem Polyethylen (HDPE), das sich durch seine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen und physikalischen Einflüssen auszeichnet. Sie sind geruchs- und geschmacksneutral und können restlos entleert werden, was sie ideal für den Transport und die Lagerung von Flüssigkeiten und Chemikalien macht.
Der Fasskörper ist in blau (RAL 5010) gehalten. Der geschlossene Oberboden ist mit zwei standardisierten Spundöffnung ausgestattet. Aufgrund dieser Einfüll- und Entlüftungsöffnungen lassen sich die Kunststofffässer einfach befüllen und vollständig entleeren.
Volumen (L): | 120 | 220 |
Hinweis: Die oben aufgeführten Maß, Gewichts und Ausführungsangaben sind Richtwerte, die je nach Hersteller variieren können.
Volumen (L): | 120 | 220 |
Außenhöhe (mm): | 745 | 935 |
Breite (mm): | 493 | 581 |
Spundausführungen: | S70x6 + 38×6 | 70×6 + 56×4 |
Gesamtgewicht (kg): | 5,5 | 8,5 |
Unsere Kunststoffspundfässer erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen. Viele unserer Modelle sind mit einer UN-X-Zulassung (UN 1H2/X278/S/..) versehen, was sie für den Transport von Gefahrgut gemäß den internationalen Vorschriften geeignet macht.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
**“Restentleert“ bei IBC-Containern und Fässern bedeutet, dass der Container so weit wie technisch möglich entleert wurde, aber minimale Rückstände des ursprünglichen Inhalts noch vorhanden sein können. Diese Restmengen sind in der Regel nicht mehr förderfähig und setzen sich oft in Ecken, Ventilen oder an den Wänden des Containers ab
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Info: Die Anonymität Ihrer IBCs und der Schutz Ihrer Produkte haben für uns höchste Priorität. Auf Wunsch unterzeichnen wir gerne eine Verschwiegenheitserklärung, um dies sicherzustellen.
**Wir bitten Sie uns auch Fotos Ihrer Industrieverpackung bereitzustellen, um eine schnelle und präzise Einschätzung des Zustands vorab zu ermöglichen.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Hinweis: Unsere 30 und 60 Liter Fässer, sind mit seitlichen Fallgriffen ausgestattet. Die restlichen sind ohne diese.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.