Allgemeine Geschäftsbedingungen der Josef Kuhlen GmbH
Stand 2025
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Josef Kuhlen GmbH, Ungermannsweg 2, Mönchengladbach (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Lieferung der Ware zustande.
(2) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW, gemäß Incoterms), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder unvorhersehbare Ereignisse können die Lieferzeit verlängern oder zur Vertragsaufhebung führen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und darf sie vor vollständiger Zahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

(1) Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Im Rahmen unserer nachhaltigen Unternehmensphilosophie bieten wir die Rücknahme und Wiederverwertung von Industrie Behältern wie IBC-Containern, Kunststofffässern und Paletten an. Die Rücknahme erfolgt nach individueller Vereinbarung und unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzung sowie des Zustands der Verpackungen.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf.

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Mönchengladbach.
(2) Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Mönchengladbach.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

1. Geltungsbereich

Für unsere Lieferungen/Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen und ergänzend die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Hiervon abweichende Bestimmungen, sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns in Schriftform bestätigt wurden. Die Lieferung von Waren, die Erbringung von Leistungen oder die Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk.Zahlung:

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Besteller den Preis spätestens 30 Tage nach Lieferung/ Erbringung der Leistung an uns zu zahlen.

Leistungsort für die Lieferung oder Leistung ist der Ort unseres Lagers in Mönchengladbach.
Soweit eine Versendung der Ware vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.

Teillieferungen und -leistungen sind in angemessenem Umfang zulässig

Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin nicht eingehalten oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung durch uns nicht rechtzeitig erfüllt, hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Erfolgt die Lieferung oder Leistung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist und will der Besteller daher von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch machen oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist schriftlich unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen.

Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf das gesamte Produkt.

Bei höherer Gewalt sind wir von unseren Liefer- und Leistungspflichten befreit. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Es gilt auch, wenn Unterlieferanten von einem der vorstehenden Ereignisse betroffen sind.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus unseren jeweils geltenden Produktbeschreibungen. Beschaffenheits- und sonstige Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie als solche in Schriftform vereinbart und bezeichnet werden.
Diese Angaben entbinden den Besteller nicht davon, unsere Ware auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter.

Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen und Fehlmengen, müssen uns unverzüglich, schriftlich, nach der Lieferung zugegangen sein. Sofern der Besteller Beanstandungen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form anzeigt, gilt unsere Lieferung oder Leistung im Hinblick auf die nicht rechtzeitige oder nicht formgerechte Beanstandung als vertragsgemäß. Nimmt der Besteller unsere Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei Lieferung schriftlich vorbehält.

Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung oder Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl und verzichten wir auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.

Gewährleistungs-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Soweit mit dem Besteller im Einzelfall nicht anders in Schriftform vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Verwendung, Weiterveräußerung und Ausfuhr der Ware verantwortlich.
Sollte zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung eine gesetzliche oder behördliche Genehmigungspflicht für die Ausfuhr unserer Lieferung/Leistung bestehen und die hierauf beantragte Genehmigung zur Ausfuhr nicht erteilt werden, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

Ist der Besteller Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten für deren Anwendung und Auslegung die INCOTERMS 2020.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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