Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
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Eisenspundfässer, auch als L-Ring-Fässer bekannt, sind ideal für die sichere Lagerung und den Transport flüssiger Füllgüter. Im Gegensatz zu Deckelfässern verfügen sie über zwei Spundöffnungen, über die das Befüllen und Entleeren problemlos möglich ist.
Dank ihrer stabilen Konstruktion und der hochwertigen Verarbeitung bieten Eisenspundfässer eine zuverlässige Verpackungslösung für verschiedenste Branchen. Sie sind chemikalienbeständig, stapelbar und vielseitig einsetzbar – von der chemischen Industrie bis hin zur Lebensmittel– und Pharmabranche.
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Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
Eisenspundfässer, auch als L-Ring-Fässer bekannt, sind ideal für die sichere Lagerung und den Transport flüssiger Füllgüter. Im Gegensatz zu Deckelfässern verfügen sie über zwei Spundöffnungen, über die das Befüllen und Entleeren problemlos möglich ist.
Dank ihrer stabilen Konstruktion und der hochwertigen Verarbeitung bieten Eisenspundfässer eine zuverlässige Verpackungslösung für verschiedenste Branchen. Sie sind chemikalienbeständig, stapelbar und vielseitig einsetzbar – von der chemischen Industrie bis hin zur Lebensmittel– und Pharmabranche.
Unsere Eisenspundfässer bestehen aus hochwertigem Stahlblech, das für seine Stabilität, Langlebigkeit und Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen bekannt ist.
Je nach Anwendungsbereich bieten wir unterschiedliche Oberflächenschutzoptionen an:
Diese Beschichtungen verbessern die Korrosionsbeständigkeit und sorgen für eine lange Lebensdauer – ideal für anspruchsvolle industrielle Einsätze.
216,5 Liter
Hinweis: Die oben aufgeführten Maß, Gewichts und Ausführungsangaben sind Richtwerte, die je nach Hersteller variieren können.
Wir sorgen auf Wunsch auch dafür, dass die Deckelfässer mit einem UN-Gütezeichen versehen werden.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
**“Restentleert“ bei IBC-Containern und Fässern bedeutet, dass der Container so weit wie technisch möglich entleert wurde, aber minimale Rückstände des ursprünglichen Inhalts noch vorhanden sein können. Diese Restmengen sind in der Regel nicht mehr förderfähig und setzen sich oft in Ecken, Ventilen oder an den Wänden des Containers ab
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Info: Die Anonymität Ihrer IBCs und der Schutz Ihrer Produkte haben für uns höchste Priorität. Auf Wunsch unterzeichnen wir gerne eine Verschwiegenheitserklärung, um dies sicherzustellen.
**Wir bitten Sie uns auch Fotos Ihrer Industrieverpackung bereitzustellen, um eine schnelle und präzise Einschätzung des Zustands vorab zu ermöglichen.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Hinweis: Unsere 30 und 60 Liter Fässer, sind mit seitlichen Fallgriffen ausgestattet. Die restlichen sind ohne diese.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.