Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
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Kunststoffkanister sind die ideale Wahl für die Lagerung und den Transport von kleineren Flüssigkeitsmengen. Dank ihres robusten Materials und der durchdachten Gestaltung sind sie sowohl im industriellen als auch im privaten Bereich vielseitig einsetzbar.
Unsere Kunststoffkanister bestehen aus umweltfreundlichem HD-PE (hochmolekularem Polyethylen), einem hochbeständigen Kunststoff, der für seine chemische Beständigkeit und Langlebigkeit bekannt ist. Diese Kanister zeichnen sich durch eine platzsparende Form aus, die eine optimale Stapelfähigkeit ermöglicht. Sie lassen sich durch die Griffmulden im Ober- und Unterboden sowie durch seitliche Fallgriffe bequem handhaben.
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Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
Kunststoffkanister sind die ideale Wahl für die Lagerung und den Transport von kleineren Flüssigkeitsmengen. Dank ihres robusten Materials und der durchdachten Gestaltung sind sie sowohl im industriellen als auch im privaten Bereich vielseitig einsetzbar.
Unsere Kunststoffkanister bestehen aus umweltfreundlichem HD-PE (hochmolekularem Polyethylen), einem hochbeständigen Kunststoff, der für seine chemische Beständigkeit und Langlebigkeit bekannt ist. Diese Kanister zeichnen sich durch eine platzsparende Form aus, die eine optimale Stapelfähigkeit ermöglicht. Sie lassen sich durch die Griffmulden im Ober- und Unterboden sowie durch seitliche Fallgriffe bequem handhaben.
Unsere Kunststoffkanister werden aus hochmolekularem Polyethylen (HD-PE) gefertigt, einem der widerstandsfähigsten Kunststoffe auf dem Markt. HD-PE zeichnet sich durch eine exzellente chemische Beständigkeit und hohe Stabilität aus, was den Kanistern eine besonders lange Lebensdauer verleiht.
Dieses Material ist besonders resistent gegenüber einer Vielzahl von Chemikalien, Lösungsmitteln und Umweltfaktoren. Durch die hohe mechanische Festigkeit ist der Kunststoff ideal für den sicheren Transport und die Lagerung von Flüssigkeiten, auch in anspruchsvollen Umgebungen. HD-PE ist auch wetterbeständig, was bedeutet, dass die Kanister sowohl bei niedrigen Temperaturen als auch bei Sonneneinstrahlung ihre Form und Funktion bewahren.
Darüber hinaus ist HD-PE ein umweltfreundlicher Kunststoff, der 100 % recycelbar ist. Dies trägt zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei und macht unsere Kunststoffkanister zu einer nachhaltigen Wahl für Unternehmen und private Nutzer.
Volumen (L): | 30 | 60 |
Hinweis: Die oben aufgeführten Maß, Gewichts und Ausführungsangaben sind Richtwerte, die je nach Hersteller variieren können.
Volumen (L): | 30 | 60 |
Außenhöhe (mm): | 399 | 637 |
Breite (mm): | 288 | 328 |
Länge (mm): | 378 | 384 |
Einfüllöffnung/Außengewinde: | Standard (48 mm), DIN 61 | Standard (48 mm), DIN 61 |
Gesamtgewicht (kg): | 1,3 | 2,5 |
Unsere Kunststoffkanister erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen. Viele unserer Modelle sind mit einer UN-X-(UN 3H1/X1.9/250/) und UN-Y-Zulassung versehen, was sie für den Transport von Gefahrgut gemäß den internationalen Vorschriften geeignet macht.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
**“Restentleert“ bei IBC-Containern und Fässern bedeutet, dass der Container so weit wie technisch möglich entleert wurde, aber minimale Rückstände des ursprünglichen Inhalts noch vorhanden sein können. Diese Restmengen sind in der Regel nicht mehr förderfähig und setzen sich oft in Ecken, Ventilen oder an den Wänden des Containers ab
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Info: Die Anonymität Ihrer IBCs und der Schutz Ihrer Produkte haben für uns höchste Priorität. Auf Wunsch unterzeichnen wir gerne eine Verschwiegenheitserklärung, um dies sicherzustellen.
**Wir bitten Sie uns auch Fotos Ihrer Industrieverpackung bereitzustellen, um eine schnelle und präzise Einschätzung des Zustands vorab zu ermöglichen.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Hinweis: Unsere 30 und 60 Liter Fässer, sind mit seitlichen Fallgriffen ausgestattet. Die restlichen sind ohne diese.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.