Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
Startseite » Produkte » Kunststoff-Deckelfässer
Kunststoffdeckelfässer sind langlebige und vielseitige Industriebehälter, die sich ideal für die sichere Lagerung und den Transport von festen, pastösen und flüssigen Stoffen eignen. Dank ihrer hohen Stabilität, chemischen Beständigkeit und einfachen Handhabung sind sie sowohl für den privaten Gebrauch als auch für industrielle Anwendungen bestens geeignet.
Besonders in Bereichen wie Chemie, Lebensmittelindustrie, Pharmazie und Logistik überzeugen Kunststoffdeckelfässer durch ihre hygienischen Eigenschaften, auslaufsichere Verschlüsse und nachhaltige Wiederverwendbarkeit. Ihre robuste Bauweise sorgt für maximale Sicherheit beim Transport und bei der Lagerung von Gefahrstoffen oder sensiblen Substanzen.
Hinweis: Unsere 30 und 60 Liter Fässer, sind mit seitlichen Fallgriffen ausgestattet. Die restlichen sind ohne diese.
Startseite » Produkte » Kunststoff-Deckelfässer
Bitte beachten Sie: Die abgebildeten Produkte sind Beispielbilder und können in Ausführung, Farbe oder Zustand von dem gelieferten Artikel abweichen
Kunststoffdeckelfässer sind langlebige und vielseitige Industriebehälter, die sich ideal für die sichere Lagerung und den Transport von festen, pastösen und flüssigen Stoffen eignen. Dank ihrer hohen Stabilität, chemischen Beständigkeit und einfachen Handhabung sind sie sowohl für den privaten Gebrauch als auch für industrielle Anwendungen bestens geeignet.
Besonders in Bereichen wie Chemie, Lebensmittelindustrie, Pharmazie und Logistik überzeugen Kunststoffdeckelfässer durch ihre hygienischen Eigenschaften, auslaufsichere Verschlüsse und nachhaltige Wiederverwendbarkeit. Ihre robuste Bauweise sorgt für maximale Sicherheit beim Transport und bei der Lagerung von Gefahrstoffen oder sensiblen Substanzen.
Hinweis: Unsere 30 und 60 Liter Fässer, sind mit seitlichen Fallgriffen ausgestattet. Die restlichen sind ohne diese.
Unsere Kunststoffdeckelfässer bestehen aus hochmolekularem Polyethylen (HDPE) und zeichnen sich durch hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen und physikalischen Einflüssen aus. Sie sind geruchs- und geschmacksneutral sowie restlos entleerbar.
Die Fässer sind mit einem plombierbaren, verzinkten Spannring und einer PU-Dichtung luftdicht verschließbar. Seitliche Fallgriffe erleichtern das Handling. Der Fasskörper ist blau (RAL 5010) und die Deckel schwarz aus Niederdruck-Polyethylen gefertigt, was eine hohe Stabilität und Langlebigkeit garantierten.
Für spezielle Anwendungen bieten wir auch Deckel mit Entgasungsventil und Spund an.
Volumen (L): | 30 | 60 | 120 | 150 | 220 |
Hinweis: Die oben aufgeführten Maß, Gewichts und Ausführungsangaben sind Richtwerte, die je nach Hersteller variieren können.
Volumen (L): | 30 | 60 | 120 | 150 | 220 |
Außenhöhe (mm): | 550 | 620 | 740 | 965 | 978 |
Breite (mm): | 315 | 400 | 493 | 503 | 590 |
Durchmesser Einfüllöffnung (mm): | 250 | 325 | 406 | 395 | 474 |
Gesamtgewicht (kg): | 2,1 | 3,5 | 5,5 | 6,2 | 9,5 |
Unsere Kunststoffdeckelfässer erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen. Viele unserer Modelle sind mit einer UN-X-Zulassung (UN 1H2/X278/S/..) versehen, was sie für den Transport von Gefahrgut gemäß den internationalen Vorschriften geeignet macht.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
**“Restentleert“ bei IBC-Containern und Fässern bedeutet, dass der Container so weit wie technisch möglich entleert wurde, aber minimale Rückstände des ursprünglichen Inhalts noch vorhanden sein können. Diese Restmengen sind in der Regel nicht mehr förderfähig und setzen sich oft in Ecken, Ventilen oder an den Wänden des Containers ab
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Info: Die Anonymität Ihrer IBCs und der Schutz Ihrer Produkte haben für uns höchste Priorität. Auf Wunsch unterzeichnen wir gerne eine Verschwiegenheitserklärung, um dies sicherzustellen.
**Wir bitten Sie uns auch Fotos Ihrer Industrieverpackung bereitzustellen, um eine schnelle und präzise Einschätzung des Zustands vorab zu ermöglichen.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
*UV-geschützt, keine Algenbildung möglich
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.
Hinweis: Unsere 30 und 60 Liter Fässer, sind mit seitlichen Fallgriffen ausgestattet. Die restlichen sind ohne diese.
** Eine Gefahrengutzulassung ist nur erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden, wie: Gefährliche Chemikalien (ätzend, giftig, explosiv), Brandgefährliche Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Benzin), Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Öle, Abwässer). Für den Transport von nicht gefährlichen Substanzen (z. B. Wasser oder Lebensmittel) und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist keine Gefahrengutzulassung notwendig.